Datenverfügbarkeit und Transparenz
Neben der Festlegung neuer Anforderungen an die interne Organisation und das Risikomanagement von Kreditdienstleistern, den Eignungsnachweisen für Geschäftsführung und Aufsichts- sowie Verwaltungsorgane, stehen vor allem die NPL-Templates im Fokus. Mit ihrer Hilfe sollen die für die Wirtschaftlichkeit des Investments kritischen Aspekte der jeweiligen NPLs offengelegt und nachvollziehbar gemacht werden, um den Investor umfänglich über die bestehenden Risiken in Kenntnis zu setzen und als Basis für die damit verbundene Preisfindung.
Was für den Käufer gilt, gilt auch eine Ebene weiter, für die betroffenen Kreditnehmer. Auch sie sind transparent zu informieren, fair zu behandeln und mit Blick auf ihre Daten und Privatsphäre zu schützen. Das Gesetz sieht vor, dass Kreditkäufer/-dienstleister klare und verständliche Informationen über die Kreditbedingungen bereitstellen müssen, sodass die Kreditnehmer ihre Rechte und Pflichten verstehen. Dies umfasst auch den Umgang mit leistungsgestörten Engagements vor Kündigung und Verkauf als Ultima Ratio.
Compliance und Berichterstattung
Kreditdienstleister unterliegen einigen regulatorischen Vorschriften, die zum Beispiel halbjährliche Berichtspflichten umfassen. Diese Rechenschaftspflicht soll wiederum die Behörden in die Lage versetzen, die Aktivitäten der Kreditdienstleister effektiv zu überwachen. Auf der Verkäuferseite konzentriert sich das Instrumentarium im Wesentlichen auf die obligatorische und nur in Ausnahmefällen nicht notwendige Nutzung der NPL Data Templates (gemäß EBA IST). Sie bündeln die wichtigen Informationen zu den angebotenen Krediten bzw. Kreditforderungen und müssen dem Käufer zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinheitlichung der Informationsbasis auf Grundlage der genannten Templates soll helfen, die Beurteilung und die Bewertung von NPL-Transaktionen zu optimieren. Auf diese Weise soll der Markt sicherer und attraktiver werden und für eine breitere Investorenbasis interessant werden. Zugleich würde auf diesem Weg die Preisbildung gestärkt und könnten sich die Margen auf Seiten der Verkäufer verbessern, was zu einer Stabilisierung der Geldinstitute und des Finanzmarktes insgesamt führen würde.
Ein erstes Fazit
Die operative Effizienz des Kreditzweitmarktgesetzes kann abschließend noch nicht bewertet werden. Es liegen bis jetzt keine Erfahrungswerte vor, die detaillierten Aufschluss über die praktische Anwendung im Zusammenspiel mit der BaFin geben könnte.
Erkennbar ist aber immerhin, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes die erhöhten Anforderungen an Transparenz und Dokumentation und der damit verknüpfte Aufwand bislang eher konsolidierende Wirkung gehabt haben. Sowohl auf Anbieter als auch auf Käuferseite waren die Auswirkungen bislang negativ. Während auf der Anbieterseite der auf beiden Seiten erhöhte Aufwand zur Belastung für die erzielbaren Margen wird, haben sich auf der Käuferseite einige Unternehmen aus dem Markt vollständig zurückgezogen. Die Belastung ist also doppelt: geringer Margen treffen auf einen kleineren Markt. Damit verkehrt sich das eigentliche Ziel des Gesetzes in sein Gegenteil.
Perspektiven
Interessant wird sein, die weitere Entwicklung bei sich verändernden Marktbedingungen zu beobachten. Zwar ist der Bestand an notleidenden Krediten in Deutschland kein wirkliches Problem. Mit einem Bestand in einer Größenordnung von etwa 38 Mrd. Euro verbindet sich mit ihm kein volkswirtschaftliches Risiko. Aber das BKS NPL-Barometer und auch die EBA sehen auch in Deutschland ein Wachstum des NPL-Marktes. Beides sehen eine Steigerung des Volumens im laufenden Jahr auf gut 40 Mrd. Euro und damit ein jedenfalls wachsendes Risikopotenzial. Und auch wenn das Volumen per se keine akute Gefahr darstellt, sind die Effekte des Kreditzweitmarktgesetzes zumindest hinsichtlich zweier Aspekte kritisch:
Wenn Bankhäuser sich wegen zu geringer Erlösaussichten aus dem NPL-Markt zurückziehen, bleiben die faulen Kredite in ihren Bilanzen. Das schwächt ihre Eigenkapitalbasis und damit die Möglichkeiten einer auskömmlichen Kreditvergabe an ihre Kunden. Das wiederum könnte nachteilig sein für die dringend benötigten Wachstumsimpulse durch Investitionen.
Bereits jetzt ist erkennbar, dass sich ein Teil der Kreditdienstleister infolge der überbordenden bürokratischen Anforderungen aus dem Markt zurückgezogen hat. Allein bei den BDIU-Mitgliedern haben von ursprünglich 50 Marktteilnehmern nur 20 das Erlaubnisverfahren durchlaufen. Bei einer kleineren Abnehmerbasis sinken die Margen der Verkäufe und verlangsamt sich der Prozess insgesamt, was zu einer Verlangsamung der Stabilisierung des Finanzmarktes führen kann.
Auch perspektivisch gibt es aus unserer Sicht leider keinen Grund zu Optimismus. Trotz eindeutiger Stellungnahmen der Wirtschaft hat der Gesetzgeber die gute Absicht der EU in eine rechtliche Form gegossen, die zumindest bis heute eher das Gegenteil bewirkt. Als BKS werden wir die Entwicklung aufmerksam verfolgen und immer wieder Vorschläge entwickeln, wie die Situation verbessert werden kann.
Marcel Köchling, BKS