Ziel

Vom Start weg gehört Lowell zum Kreis der bei der BaFin nach dem Kreditzweitmarktgesetz registrierten Inkasso-Unternehmen. Mit CRO Susanne Schneider haben wir darüber gesprochen, warum das Unternehmen mit Stammsitz im Vereinigten Königreich sich hat registrieren lassen und welche Erfahrungen die Projektleiterin Schneider mit dem Prozess gemacht hat.

BDIU: Hallo Frau Schneider. Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie Zeit für uns gefunden haben. Wir sind sehr gespannt, zu hören, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung des Kreditzweitmarktgesetzes gemacht haben und wie Sie vor allem das Erlaubnisverfahren mit nun etwas zeitlichem Abstand bewerten. Lassen Sie uns doch damit beginnen, dass Sie sich kurz vorstellen?

SCHNEIDER: Gern. Ich bin Susanne Schneider und bei Lowell DACH als Chief Risk und Compliance Manager mit der Durchführung des Erlaubnisverfahrens beauftragt gewesen. Und um gleich einmal etwas Unerwartetes zu sagen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde mit den Registrierungsfristen genauso überrumpelt wie wir Unternehmer. Dass das ganze Verfahren am Ende etwas übers Knie gebrochen wirkte, liegt sicher eher in der Verantwortung des Ministeriums und nicht so sehr bei der BaFin. Und überhaupt muss ich hier auch einmal sagen, dass die Kommunikation mit der BaFin sehr freundlich, verbindlich und professionell war; da gibt es nichts zu bemängeln.

BDIU: Also waren die Fristen das Kernproblem?

SCHNEIDER: Die Fristen wurden ja nur zum Problem, weil die geforderten Dokumente und Nachweise so angelegt waren, dass wir eben nicht in vollem Umfang auf bereits vorhandenes zurückgreifen konnten.

BDIU: Können Sie uns dafür ein Beispiel geben?

SCHNEIDER: Nehmen Sie den Verbraucherschutz. Viele Aspekte dieses Themas hätte man entlang der Regelungen des BDIU Code of Conduct klären können. Stattdessen musste alles neu dokumentiert werden. Das habe sicher nicht nur ich als Zeitverschwendung empfunden.

BDIU: Gilt das, etwas böse gefragt, nicht für fast alles, was in dem Erlaubnisverfahren abgefragt wurde? Immerhin sind die Inkasso-Unternehmen und ihre Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ja schon als Rechtsdienstleister einem Zulassungsverfahren unterworfen. Hätte das nicht gereicht?

SCHNEIDER: Vermutlich hätte man viele Dinge effektiver gestalten können. Aber zum einen ist das passé und zum anderen will ich das auch einmal richtig einordnen: Die Tatsache, dass wir in vielerlei Hinsicht bereits geprüft sind, war auch ein Grund dafür, dass die geforderten Nachweise auch recht leicht zu erbringen waren. Es war also mehr eine Fleißarbeit als eine inhaltliche Herausforderung. Und gerade wir etwas größeren Unternehmen der Branche haben mit ihren Rechts- und Compliance-Abteilungen da einen großen Vorteil gegenüber den kleineren Inkassodienstleistern.

BDIU: Ist das der Grund, warum am Ende nur recht wenige Unternehmen sich haben registrieren lassen?

SCHEIDER: Die Frage kann ich natürlich so nicht beantworten. Aber es ist ein naheliegender Gedanke, dass der enorme Aufwand eben nur dann betrieben wird, wenn der Kreditzweitmarkt für das Geschäft überhaupt relevant ist. Und weil im Geschäft mit Banken neben den Compliance Regeln auch schon einmal die Höhe der Kapitalbindung eine Rolle spielt, kann ich mir vorstellen, dass dieser Markt nur für wenige wirklich interessant ist.

BDIU: Wenn Sie das so sagen, muss man fast annehmen, dass die ursprüngliche Idee, die hinter dem Gesetzt steckt, nämlich für mehr Wettbewerb zu sorgen, keine Chance auf Umsetzung hatte. Sehen Sie das so?

SCHNEIDER: Theorie und Praxis klaffen sicher manchmal weiter auseinander als gedacht. Dennoch, so einfach lässt sich diese Frage nicht mit ja oder nein beantworten. Betrachtet man nur die Effekte, die sich bis jetzt zeigen, dann wäre die Antwort vermutlich eher ja, das Ziel der Marktöffnung wurde verfehlt. Aber dann muss man eben auch fragen, wie viel davon auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zurückgeht. Es ist möglich, dass mit einer Vereinfachung der Registrierung – also des Verfahrens! – und mit einem weiteren Wachstum des Kreditzweitmarktes das Interesse daran steigt. Dann könnte mit neuen Akteuren im Markt auch mehr Wettbewerb entstehen. Aber das ist dann eher Zukunftsmusik.

BDIU: Was wären Aspekte, die Sie vereinfachen würden?

SCHNEIDER: Ein gutes Beispiel ist die Inhaberkontrolle. Strukturell ist es gerade für die großen Spieler im Markt eine Benachteiligung, wenn die gesamte Kette offengelegt werden muss; also inklusive der Anteilseigner und Investoren. Das ist deutlich mehr Aufwand als ihn kleinere Unternehmen haben. Grundsätzlich wäre es hier besser gewesen, der Gesetzgeber hätte sich am Bankensektor mit seiner Öffnungsklausel für Investoren orientiert.

BDIU: Der Bankensektor ist ein gutes Stichwort. Ist es nicht so, dass die Compliance- und Risiko-Management-Regeln bei Bank- und Versicherungskunden so detailliert sind, dass im Grunde damit schon die ganze Arbeit für das Erlaubnisverfahren gemacht ist?

SCHNEIDER: Die Antwort ist ein klares Jein. Einerseits sind die Anforderungen des Erlaubnisverfahrens eben nicht eins zu eins identisch mit den Nachweis- und Reportingpflichten im Geschäft mit Banken und Versicherungen. Aber es stimmt, dass es einiges an Überschneidungen gibt und es daher für Firmen, die Erfahrung im Kredit-Servicing und -Ankauf haben, vermutlich leichter war, die Anforderungen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens zu erfüllen.

BDIU: Im Geschäft mit notleidenden Krediten schreibt das Gesetz dann auch Reportingpflichten vor. Können Sie schon absehen, mit welchem Aufwand das verbunden ist?

SCHNEIDER: Das wäre jetzt verfrüht. Noch gibt es damit keinerlei Erfahrung und es bleibt abzuwarten, ob sich neue Engpässe oder Widersprüchlichkeiten ergeben. Das hoffen wir natürlich nicht.

BDIU:  Liebe Frau Schneider, vielen Dank für das Gespräch.