Das  BDIU Weißbuch zur künstlichen Intelligenz. Ein Gespräch mit dem Autoren des Weißbuchs, Dr. Robert Kazemi.

Es gibt eine bequeme und eine unbequeme Wahrheit über Künstliche Intelligenz im Inkasso. Die bequeme: Sie ist erlaubt. Die unbequeme: Sie nimmt niemandem die Verantwortung ab – im Gegenteil. Wer gehofft hatte, ein Algorithmus könne das mühsame Geschäft der rechtlich sauberen Forderungsbearbeitung übernehmen, wird vom aktuellen Stand KI-gestützter Anwendungen eher enttäuscht sein. Wer gehofft hatte, künftig einen Teil der Entscheidungen der künstlichen Intelligenz überlassen zu können, muss enttäuscht sein. Denn der Fixpunkt aller Entscheidungen im Inkasso-Prozess ist und bleibt die qualifizierte Person. Tatsächlich werden deren Prüf- und Kontrollpflichten nicht weniger, sondern abhängig vom Umfang des Einsatzes sogar eher größer. Dennoch hat die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema KI beim BDIU-Kongress im Mai 2026 ein weiteres Mal bestätigt, wie dringend die Branche nach Lösungen sucht und wie wichtig daher die technologischen, regulatorischen und praktischen Entwicklungen rund um KI sind. Gerade deshalb ist das neue Whitepaper des BDIU „Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Inkasso“ eine wichtige Hilfestellung. Es schafft Klarheit über den Status quo und ordnet nun erstmals den KI-Einsatz in der Inkassowirtschaft rechtlich und praktisch fundiert ein.

Das Bild zeigt das Titelblatt vom BDIU KI-Weißbuch.

Dr. Kazemi, vielen Dank, dass Sie sich unseren Fragen zum Whitepaper widmen. Zunächst würden wir gern wissen wollen, was exakt der konkrete Anlass für die Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Whitepapers war.

Das Bild zeigt den Rechtsanwalt und KI-Weißbauch-Autor Dr. Robert Kazemi

Die Entwicklung der KI-Anwendungen verläuft sehr dynamisch. Es vergeht kaum ein Monat, ohne neue Möglichkeiten beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Nicht nur, aber auch deshalb zeichnet die Nutzung von KI ein heterogenes Bild innerhalb der Branche. Es gibt große und auch internationale Inkassodienstleister, die bereits KI-basierte Systeme einsetzen und dabei eigene Lösungen entwickelt haben. Auf der anderen Seite stehen kleinere und mittlere Unternehmen, die das Thema zwar intensiv beobachten, beim praktischen Einsatz aber noch zurückhaltend sind. Noch bestehen vielfach Unsicherheiten, zum Beispiel hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der praktischen Umsetzung.

Dabei darf man nicht vergessen: Die Branche ist seit jeher technologisch geprägt. Früh haben Inkassounternehmen auf Digitalisierung und datengestützte Prozesse gesetzt. Die Nutzung künstlicher Intelligenz ist daher keine Zäsur, sondern die konsequente nächste Entwicklungsstufe dieser technologischen Entwicklung.

Der BDIU hat diese Entwicklung von Anfang an begleitet. Das Whitepaper soll nun Orientierung geben – sowohl für große Unternehmen mit bereits bestehenden KI-Projekten als auch für kleinere Marktteilnehmer, die sich noch in der Evaluierungsphase befinden. Der Verband hat mich damit beauftragt, ein auf die Branche zugeschnittenes Whitepaper zu verfassen, das Antworten liefert, Unsicherheiten reduziert und den Dialog mit allen relevanten Stakeholdern fördert.

Wie sind Sie beim Verfassen des Whitepapers vorgegangen? Auf welche gesicherten Erkenntnisse konnten Sie bei einem so jungen Rechtsgebiet zurückgreifen?

Das Whitepaper basiert auf einer Kombination aus juristischer Analyse und praktischer Branchenperspektive. Einerseits wurden die einschlägigen Rechtsquellen ausgewertet, insbesondere die KI-Verordnung, das RDG, das Datenschutzrecht und die vorhandene Rechtsprechung. Ganz entscheidend war aber auch die Arbeit der vom BDIU eigens gegründeten Projektgruppe. In dieser Projektgruppe haben zahlreiche Mitgliedsunternehmen sehr viel Input geliefert. Dadurch ließ sich ein fundierter Überblick darüber erstellen, in welchen Bereichen die Branche bereits mit KI arbeitet und wo konkrete praktische Fragestellungen bestehen.

Man darf nicht unterschätzen: Auch wenn das Rechtsgebiet jung ist, gibt es durchaus belastbare Erkenntnisse – etwa aus der Rechtsprechung zu Legal Tech, aus der Datenschutzpraxis oder aus internationalen empirischen Studien zum KI-Einsatz im Forderungsmanagement. Letztere mussten allerdings sorgfältig auf den deutschen Rechtsrahmen übertragen werden.

Welche zentralen Aussagen macht das KI-Whitepaper? Wie könnte man die wesentlichenPunkte zusammenfassen?

Die zentrale Botschaft lautet: KI im Inkasso ist rechtlich möglich, aber regulatorisch anspruchsvoll und erfordert eine sorgfältige individuelle Prüfung. Zudem zeigt das Whitepaper, dass der Einsatz von KI erhebliche Potenziale für Qualität, Effizienz und Prozessoptimierung bietet. Die Kernbotschaft ist jedoch, dass die Verantwortung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz menschlich bleibt: Die qualifizierte Person ist und bleibt rechtlich und organisatorisch der Referenz- und Ausgangspunkt der Inkassodienstleistung. KI kann unterstützen, aber sie kann und darf nicht die menschliche Verantwortung und rechtliche Bewertung übernehmen. Aufsichts-, Kontroll- und Prüfpflichten bleiben bestehen und können durch den Einsatz von KI teilweise sogar zunehmen.

Darüber hinaus stellt das Whitepaper fest, dass der Einsatz von KI nichts am Wert der Inkassodienstleistung und auch nichts an der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten ändert. Denn diese knüpft an den Verzugsschadensersatz (§§ 280, 286 BGB) und seine Begrenzung (§ 13e RDG bzw. § 4 RDGEG) an. Beides verweist auf die entsprechenden RVG-Sätze, nicht aber auf die Frage, ob einzelne Arbeitsschritte technisch unterstützt oder automatisiert erfolgen. Zu guter Letzt thematisiert das Whitepaper auch Risiken wie Halluzinationen, Diskriminierungen oder Datenschutzprobleme, die frühzeitig erkannt und durch geeignete Governance- und Kontrollmechanismen adressiert werden müssen.

Wo sehen Sie aktuell die größten Chancen und auch die Risiken für den Einsatz von KI im Inkasso?

Die größten Chancen liegen in der intelligenten Unterstützung von Prozessen und in den substanziellen Effizienzgewinnen, die beim richtigen Einsatz möglich sind. KI kann sehr schnell große Datenmengen analysieren, Dokumente strukturieren, Fälle priorisieren oder Kommunikationsprozesse effizienter gestalten. Praktisch kann das so aussehen, dass eine KI-gestützte Anwendung aus tausenden offenen Fällen diejenigen mit der höchsten Erfolgswahrscheinlichkeit herausfiltert und spezifische Maßnahmen für das weitere Vorgehen vorschlägt. Sprachmodelle formulieren dann zum Beispiel komplexe Inhalte verständlich, überarbeiten Schreiben innerhalb von Sekunden und unterstützen Chat- oder Voicebots rund um die Uhr mit Antworten auf Schuldner- und Kundenfragen. Davon profitieren nicht nur Gläubiger und Inkassodienstleister, sondern ganz ausdrücklich auch die Schuldner: Gerade digitale Service- und Kommunikationsangebote können den Zugang zu Informationen und automatisierten Prozessschritten deutlich erleichtern. So kann ein Schuldner zum Beispiel auch abends oder am Wochenende über ein Portal oder einen KI-gestützten Chatbot Fragen klären, Informationen zu einer Forderung erhalten oder Zahlungsoptionen besprechen, ohne an klassische Geschäftszeiten gebunden zu sein. Das kann Prozesse transparenter, schneller und insgesamt nutzerfreundlicher gestalten.

Die Risiken liegen vor allem dort, wo Transparenz, Nachvollziehbarkeit oder Fairness betroffen sind. Gerade generative KI-Systeme können fehlerhafte Inhalte oder sogenannte Halluzinationen erzeugen. Hinzu kommen Datenschutzfragen oder mögliche Diskriminierungsrisiken. Deshalb braucht es klare Governance-Strukturen, menschliche Kontrolle und ein hohes Maß an KI-Kompetenz innerhalb der Unternehmen. Die Faustregel lautet dabei: Je näher eine KI-Anwendung an der direkten Kommunikation mit dem Schuldner liegt, desto höher werden die regulatorischen und organisatorischen Anforderungen.

Werden alle KI-Anwendungen im Rahmen der KI-Verordnung gleichermaßen reguliert oder gibt es Einsatzgebiete, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen?

Die KI-Verordnung der Europäischen Union verfolgt ausdrücklich keinen einheitlichen, pauschalen Regulierungsansatz für alle Anwendungen, sondern stützt sich auf ein risikobasiertes System, bei dem KI-Anwendungen entsprechend ihres konkreten Einsatzkontexts und ihres Gefahrenpotenzials bewertet und eingeordnet werden. Je höher das Risiko für Grundrechte, Sicherheit oder wirtschaftlich besonders schützenswerte Bereiche ist, desto strenger fallen die regulatorischen Anforderungen aus.

Die Verordnung unterscheidet zwischen einem inakzeptablen Risiko, Hochrisiko-KI-Anwendungen, Applikationen mit begrenztem und Anwendungen mit minimalem Risiko. Während Anwendungen mit inakzeptablem Risiko grundsätzlich unzulässig sind, unterliegen Hochrisiko-KI-Systeme besonders strengen Pflichten, etwa in Bezug auf Transparenz, Dokumentation, Datenqualität, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung. In Abgrenzung dazu sieht die Verordnung für Anwendungen mit begrenztem Risiko deutlich geringere Anforderungen vor. Insofern ist eine besonders praxisrelevante Frage für Inkassodienstleister die, ob eingesetzte KI-Anwendungen in die Kategorie Hochrisiko-KI einzuordnen sind. Maßgeblich ist dabei Anhang III der Verordnung, der auch Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit oder zur Festsetzung von Kredit-Scores als potenziell hochriskant einordnet. Denn Hochrisiko liegt in diesem Fall vor allem dann nahe, wenn etwa der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen oder Finanzmitteln unmittelbar beeinflusst wird. Das wäre etwa bei Kreditvergabe oder anderen existenzsichernden Leistungen der Fall.

Diese Einordnung ist jedoch für Inkassokonstellationen typischerweise nicht einschlägig. Im Forderungsmanagement wird künstliche Intelligenz eher zur internen Bewertung von Zahlungswahrscheinlichkeiten, zur Priorisierung von Fällen oder zur Vorbereitung von Vergleichs- und Ratenvorschlägen eingesetzt. Damit dienen sie primär der Unterstützung interner Prozesse und Entscheidungen. Auch wenn diese mittelbar Einfluss auf spätere Maßnahmen haben können, etwa im Zusammenhang mit Inkassoschritten oder möglichen Einmeldungen an Wirtschaftsauskunfteien und deren Bonitätsbewertungen, reicht dieser indirekte Zusammenhang nach der im Whitepaper vertretenen Auffassung nicht für eine Einstufung als Hochrisiko-KI aus. Entscheidend bleibt, dass nicht das KI-System selbst, sondern erst die darauf aufbauenden Maßnahmen, etwa eine selbstständige Bonitätsbewertung durch eine Auskunftei, rechtlich relevante Wirkungen entfalten können. Im Ergebnis dürften praxisübliche KI-Anwendungen im Inkasso daher regelmäßig nicht unter die Hochrisiko-Kategorie fallen.

Das ist für die Praxis eine wichtige Klarstellung. Gleichzeitig bleibt zu beachten, dass einerseits diese Einschätzung noch nicht höchstrichterlich beurteilt worden ist und andererseits die endgültige Einordnung von KI-Anwendungen stets vom konkreten Einzelfall abhängt. Daneben können die juristische Betrachtung und Einordnung durch die sich weiterentwickelnden Leitlinien der Europäischen Kommission zusätzlich präzisiert werden. Unabhängig von der Hochrisiko-Frage greifen die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung (ab dem 2. August 2026) sowie Art. 22 DSGVO – gerade beim Einsatz von Chat- und Voicebots in der direkten Schuldnerkommunikation.

Was würden Sie Inkassounternehmen empfehlen, die sich bislang nur zögerlich mit KI beschäftigen?

Persönlich bin ich der Überzeugung, dass sich das Thema nicht dauerhaft aufschieben lässt. KI wird die Arbeitswelt insgesamt und auch die Rechtsdienstleistungsbranche nachhaltig verändern. Gleichzeitig ist es sicher richtig, pragmatisch und strukturiert vorzugehen. Es geht nicht darum, sofort komplexe KI-Systeme zu entwickeln, die auf das jeweilige Unternehmen detailliert zugeschnitten sind. Entscheidend ist zunächst, ein grundlegendes Verständnis für die Technologien, Chancen und Risiken aufzubauen. Darauf aufbauend sollten Unternehmen gezielt dort ansetzen, wo sich schnell und vergleichsweise einfach Effizienzgewinne realisieren lassen – also bei den „Low-Hanging Fruits“. Gerade in standardisierbaren Prozessen bieten sich erste Anwendungsfelder an, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Wichtig ist dabei ein schrittweises Vorgehen: Kompetenzaufbau im Unternehmen, erste Pilotanwendungen und ein allmähliches Voranschreiten auf Basis der gemachten Erfahrungen.

Sie betonen im Whitepaper die Dynamik der Entwicklung. Warum kann ein solches Dokument heute nicht „das letzte Wort“ zum Thema sein?

Einerseits verläuft die technische Entwicklung in sehr hoher Geschwindigkeit. Neue Modelle, Anwendungsformen und Einsatzmöglichkeiten entstehen fortlaufend, wodurch sich auch die tatsächlichen Einsatzszenarien und Risikobewertungen verändern können. Andererseits ist auf regulatorischer Ebene die Entwicklung noch nicht abgeschlossen. Auf europäischer Ebene sollen unter anderem weitere Leitlinien der Europäischen Kommission zusätzliche Konkretisierung und praktische Orientierung schaffen. Im sogenannten „Digital Omnibus“ haben sich Kommission, Rat und Parlament am 7. Mai 2026 politisch auf verschiedene Änderungen der Verordnung geeinigt; unter anderem sollen die Compliance-Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme im Sine des Anhangs III nun erst ab dem 2. Dezember 2027 gelten, und die Pflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz soll risikoadäquater umgestaltet werden, nicht zuletzt, um KMUs zu entlasten. Daneben befindet sich die Aufsichtsstruktur in Deutschland derzeit noch im Aufbau. Nach dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), das aktuell im parlamentarischen Verfahren steckt, soll eine „hybride Aufsicht“ etabliert werden. Die sieht vor, dass bestehende Marktaufsichtsbehörden Aufgaben der KI-Aufsicht übernehmen, während dem Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) bei der Bundesnetzagentur die zentrale koordinierende Rolle zufällt. Für Inkassodienstleister wären dies das Bundesamt für Justiz (BfJ) sowie – falls Tätigkeiten als Kreditdienstleister nach dem Kreditzweitmarktgesetz ausgeübt werden – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Whitepaper versteht sich deshalb nicht als abschließende Bewertung, sondern vielmehr als fundierte Momentaufnahme und praxisorientierter erster Aufschlag in einem Rechtsgebiet, das sich technologisch, regulatorisch und aufsichtsrechtlich fortlaufend weiterentwickelt.

Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung des Einsatzes von KI im Inkassobereich: Wie schätzen Sie die gesamte Entwicklung der künstlichen Intelligenz gesellschaftlich und wirtschaftlich ein?

Die Entwicklung halte ich für vergleichbar mit früheren technologischen Umbrüchen wie der Digitalisierung oder dem Internet selbst – möglicherweise mit noch größerer Tragweite. Denn wirtschaftlich werden KI-Anwendungen erhebliche Produktivitäts- und Effizienzgewinne ermöglichen und neue Geschäftsmodelle hervorbringen. Parallel dazu werden sich Berufsbilder verändern, vor allem im Bereich wissensintensiver Tätigkeiten wie den Rechts- und Finanzdienstleistungen oder im Bereich Compliance. Gesellschaftlich besteht die Herausforderung darin, Innovation und Verantwortung in Einklang zu bringen. Transparenz, Fairness, Datenschutz und menschliche Kontrolle werden deshalb entscheidende Themen bleiben. Ich bin aber überzeugt, dass KI – richtig eingesetzt – enorme Chancen bietet, Prozesse effizienter, zugänglicher und letztlich auch gerechter zu gestalten.

Das Gespräch führte Julian Schaub.
(BDIU-Geschäftstelle)