Wie die Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS18) Deutschlands einzige „Zusatzqualifikation Forderungsmanagement“ neu aufstellt und warum das nötig ist.

Ein Gespräch mit Stefan Befeldt und Jens Rezmer, geführt von Jens Kellersmann für OffenePosten.de

Es ist eine dieser Erfolgsgeschichten, die im Verborgenen spielen und immer zu leise erzählt werden: Seit mehr als zwanzig Jahren bildet die Berufliche Schule Hamburg-Harburg Kaufleute für Büromanagement mit einer „Zusatzqualifikation Forderungsmanagement“ aus – als einzige Berufsschule in ganz Deutschland. Was als Initiative der in Hamburg ansässigen Inkassounternehmen begann und zunächst als eigene Klasse eingerichtet wurde, hat sich in zwanzig Jahren sehr verändert – und wird es weiter tun. Denn nicht nur die Teilnehmerzahlen sind geschrumpft, auch die Inhalte und Erwartungen haben sich weiterentwickelt. Im Jahr 2026 heißen die Verantwortlichen für die Zusatzqualifikation Stefan Befeldt und Jens Rezmer. Sie stehen vor der Aufgabe, das Angebot zu modernisieren und wieder attraktiver zu machen. OffenePosten.de sprach mit beiden über die Geschichte, die Reformpläne und Wege, die Zusatzqualifikation für eine breitere Gruppe von Auszubildenden zu öffnen.

Herr Befeldt, Sie sind noch neu in der Verantwortung für die „Zusatzqualifikation Forderungsmanagement“. Wissen Sie, wie das Ganze hier in Hamburg angefangen hat?

Befeldt: Los ging es Anfang der 2000er Jahre. Die Initiative kam von zwei großen Inkasso-Unternehmen in Hamburg und hier an der Schule hat sich der Kollege Konow der Sache angenommen. Er hat die Einführung in die Hand genommen und die Klassen für die Zusatzqualifikation Forderungsmanagement über viele Jahre selbst betreut. Von ihm stammt der Rahmenlehrplan, das sogenannte Curriculum, und er hat auch alles mit Verbänden, Betrieben und der Handelskammer abgestimmt. Angefangen hat das damals mit reinen Inkassoklassen. Das waren in der Spitze bis zu zwanzig Schülerinnen und Schüler im Block-Unterricht. Viele kamen hier aus Hamburg, aber anfangs hatten wir auch Teilnehmende aus Unternehmen in Bremen oder Osnabrück. Die Schule war der Umsetzungspartner; die Idee kam aus der Wirtschaft und wurde nicht zuletzt von Tanja Bylda, geschäftsführende Gesellschafterin der REAL Inkasso Solution GmbH, maßgeblich mitentwickelt und vorangetrieben.

Das Bild zeigt Stefan Befeld, Abteilungsleiter an der Beruflichen Schule Harburg (BS18).

Wie müssen sich unsere Leser einen Prozess vorstellen, der zu einer neuen Qualifikation an einer Schule führt? Wie wurde aus der Idee ein konkretes Fach?

Befeldt: Das war und ist ein aufwendiger Prozess in enger Abstimmung mit der Handelskammer Hamburg und dem Berufsbildungsausschuss. Denn schließlich geht es nicht nur um den Unterricht und die Lerninhalte, es geht auch um eine Prüfungsordnung und die Abwicklung der Prüfungen. Das Curriculum und das Material haben wir mit Hilfe der Inkassounternehmen hier an der Schule entwickelt. Und ganz nebenbei: Das muss sich natürlich auch rechnen. Als Schule leisten wir die Unterrichtsstunden aus eigenen Mitteln. Die Bildungsgangsstundentafel (siehe Infokasten) gibt uns eine gewisse Flexibilität, die wir nutzen. Bis heute ist diese Zusatzqualifikation eines unserer Alleinstellungsmerkmale: Von den drei Berufsschulen, die in Hamburg Kaufleute für Büromanagement ausbilden, bieten nur wir die Zusatzqualifikation an.

Herr Rezmer, Sie unterrichten die Zusatzqualifikation aktuell. Wie würden Sie Ihren Ansatz beschreiben?

Rezmer: So etwas wie eine Lehrkräfte-Qualifikation gibt es nicht. Daher empfinde ich mich selbst als einen „angelernten“ Forderungsmanagementlehrer. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass unser Theoriewissen umfassend ist. Aber wenn es um die Praxis geht, ist es immer spannend zu hören, was die Auszubildenden erzählen, welche Eindrücke sie aus ihren Betrieben mitbringen und wie ihr Alltag abläuft. Das nehme ich dann auf und docke damit an die betriebswirtschaftlichen Grundlagen an. Von da aus arbeiten wir uns dann Schritt für Schritt bis ins Detail vor. Einige der Beispiele, die ich dafür nutze, stammen tatsächlich noch von Herrn Konow, der mit dem Ganzen mal angefangen hat. Der Kollege hatte oft Gelegenheit, in den entsendenden Unternehmen zu hospitieren und dabei gute Beispiele einzusammeln, mit denen wir bis heute Prozesse und praktische Aspekte nacharbeiten können. Ich habe selbst über ein Schulhalbjahr in seinem Unterricht hospitiert. Selbstverständlich haben sich die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben seither geändert, so dass wir laufend Aktualisierungen vornehmen und das ein oder andere überarbeiten mussten. Manches haben wir mit Hilfe künstlicher Intelligenz in einen aktuelleren Bezugsrahmen gesetzt. Aber wir profitieren immer noch von der Arbeit des Kollegen. Und entscheidend bleibt ohnehin, was die Schüler aus der Praxis mitbringen.

DAs Bild zeigt Jens Rezmer, der an der Beruflichen Schule Harburg unterrichtet.

Was steht inhaltlich im Zentrum?

Rezmer: Forderungsentstehung, Verzugsberechnung, gerichtliches Mahnverfahren, Pfändung – und all die Paragrafen, die dahinterstehen. Das ist für die Schülerinnen und Schüler auf den ersten Blick manchmal etwas dröge, aber es ist nun einmal das Fundament. Alles andere baut darauf auf. Und manches ist auch schlicht „Handwerk“. Nehmen wir zum Beispiel die Berechnung von Verzugszinsen und Verzugszeiträumen. Ich finde es unerlässlich, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, wie das ohne Inkasso-System oder Taschenrechner berechnet wird – mit Kalender und Zinsberechnung. Denn wie will man kontrollieren, ob sich ein Fehler ins System eingeschlichen hat, wenn man nicht weiß, wie es manuell geht? Und was, wenn die Hacker – wie so oft – zuschlagen und die Systeme lahmlegen. Auch dann muss die Arbeit irgendwie weitergehen. Ich bin daher fest davon überzeugt, dass die Methoden immer noch wichtig sind. Wenn die Azubis sagen: „Das macht doch das System.“ Dann sage ich: „Stimmt – aber wenn das System mal einen Fehler macht und dreihundert Tage Verzug ausgibt, obwohl es nur hundertfünfzig sein dürfen, dann muss man das bemerken können.“

Befeldt: Genau das ist es. So machen wir es auch bei den Kaufleuten, wenn es um die Buchhaltung geht. Natürlich wissen wir, dass heute keiner mehr mit T-Konten arbeitet. Dennoch lehren wir, wie manuell gebucht wird, damit die Grundlagen verstanden und kontrolliert werden können. Das ist entscheidend.
Aus dem Grund haben wir uns auch entschieden, nicht mit bestimmten Anwendungen zu arbeiten, die in den Betrieben eingesetzt werden. Es gibt so viele Systeme am Markt, dass wir nicht allen gerecht werden können. Daher fokussieren wir uns auf die Grundlagen und überlassen die praktische Einführung in die jeweils eingesetzten Systeme den entsendenden Firmen. Wenn wir im Fach Buchhaltung etwa mit DATEV arbeiteten, würden wir ja alle anderen Unternehmen ausschließen, die etwas anderes nutzen. Das hat keinen Wert. Also bleibt die Software im Betrieb, und wir machen die Theorie.

Stichwort Praxis: Es gibt im Forderungsmanagement ja eine gesetzliche Pflicht zur Richtigkeitsprüfung – stimmt der Vertrag, stimmt die Person, stimmen die Beträge und so weiter. Ist das ein Unterrichtsthema?

Rezmer: Im Unterricht spreche ich die Einzelfallprüfung früh an, denn sie ist sehr wichtig für den gesamten Prozess und die einzelnen Schritte. Aber ich arbeite das nicht in der ganzen Komplexität aus. Das würde zu weit gehen und die Azubis müssen es ohnehin in ihren Ausbildungsfirmen lernen. Aber sie berichten mir durchaus von Identitätsdiebstahl, von bestrittenen Forderungen. Die Realität ist sehr viel vertrackter als unsere Beispiele im Unterricht. Aber mit Blick auf den Datenschutz wäre das ohnehin nur möglich, wenn wir das auf Basis echter, aber anonymisierter Fälle bearbeiten würden. Sicher ist das aber eine gute Möglichkeit, um fallorientierter vorzugehen.


Info-Kasten:

Die Bildungsgangsstundentafel in Hamburg legt gesetzlich fest, wie viele Jahreswochenstunden Schüler in Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien oder Berufsschulen absolvieren müssen. Sie bestimmt das Mindestmaß an Unterricht für Fächer oder Lernbereiche über mehrere Jahrgänge hinweg. Sie gibt vor, wie viele Wochenstunden (z. B. 108 Stunden in der Grundschule über vier Klassen) in einem Bildungsgang (z. B. Grundschule oder Jahrgänge 5–10) unterrichtet werden. Sie stützt sich auf Verordnungen und Bildungspläne der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und bietet durch die eigenverantwortliche Verteilung der Kontingente pädagogischen Spielraum für eigene Schwerpunkte. Die Umsetzung erfolgt in einer schuleigenen Stundentafel, die aber den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK-Rahmenpläne) folgt. Auf diese Weise sichert die Bildungsgangsstundentafel einheitliche Mindeststandards für alle Hamburger (Berufs)Schulen, erlaubt aber Anpassungen an lokale Bedürfnisse. So bleibt der Bildungsabschluss vergleichbar, während Schulen Freiräume für Innovationen haben, etwa bei neuen Fächern wie Informatik oder eben Forderungsmanagement.


 

Es gibt Dinge, die aus Datenschutzgründen nur im Unternehmen stattfinden können…

Befeldt: Richtig. Die konkrete Prüfung realer Fälle kann in der Schule nicht stattfinden, das wäre rechtlich problematisch. Datenschutz ist generell ein Thema, auch in der regulären Ausbildung – bei Personalakten, bei Datensicherheit. Aber es ist im engeren Sinne kein Thema des Forderungsmanagements allein, sondern betrifft alle Bereiche, in denen mit persönlichen Daten und Vermögensinformationen gearbeitet wird.

Wie kam es zu der negativen Entwicklung? Von zwanzig Teilnehmenden auf zeitweise nur noch vier oder fünf – was ist da passiert?

Befeldt: Da kam einiges zusammen: Zum einen die Corona-Delle, aber auch ein strukturelles Problem bei der Ausbildungsgestaltung und -dauer. Die bisherige Rechtsvorschrift verlangte 36 Monate Praxiserfahrung im Bereich Forderungsmanagement, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Mit anderen Worten: Die Verkürzung der Ausbildung war praktisch ausgeschlossen. Das ist fatal, denn das trifft vor allem die leistungsstärksten Azubis. Wenn die sehen, wie um sie herum Mitschüler nach zwei oder zweieinhalb Jahren die Ausbildung vorzeitig abschließen, sie selbst aber die vollen drei Jahre bleiben müssen, ist das für viele nicht attraktiv. Wir haben das jetzt in Zusammenarbeit mit der Handelskammer über den Berufsbildungsausschuss geändert. Die neue Regelung erlaubt eine Einzelfallzulassung: Wer also glaubhaft macht, dass die erforderlichen Fertigkeiten vorhanden sind, kann auch zu einem früheren Zeitpunkt die Prüfung ablegen. (Wenn der Ausbildungsbetrieb darlegen kann, dass das Forderungsmanagement im erforderlichen Umfang im Unternehmen betrieben wird, kann sich der Auszubildende auch in der Zusatzqualifikation prüfen lassen.) Im schulischen Ablauf heißt das, wir verdichten den Unterricht so, dass die ersten zwei Ausbildungsjahre ausreichen, um die schriftliche Prüfung abzulegen. So können die Betriebe mit ihren Azubis flexibler über Verkürzung sprechen und entscheiden. Realistisch sind jetzt zweieinhalb Jahre bis zur abgelegten Prüfung.

Die zweite große Neuerung betrifft die Beschulungsform…

Befeldt: Genau. Bisher konnten wir nur Azubis in Blockbeschulung annehmen. Ab Sommer dieses Jahres wird sich das ändern: Wir öffnen unsere Organisation so, dass auch die Teilzeitbeschulung – zwei Tage Berufsschule, drei Tage Betrieb – möglich wird. In der Praxis funktioniert das so, dass sich der Blockunterricht mit dem Unterricht der Azubis im Teilzeitmodell kombinieren lässt. Also ein Kurs für beide Modelle. So können wir auch erreichen, dass sich die Zusatzqualifikation auch bei den aktuell niedrigen Zahlen für uns als Schule noch „rechnet“. Gleichzeitig soll es auch dazu führen, dass kleinere Unternehmen, die überwiegend im Teilzeitmodell ausbilden, unser Angebot verstärkt annehmen und die Zahl der Teilnehmenden wieder steigt. Denn wir wollen wieder auf eine Größenordnung kommen, bei der um die zwanzig Schülerinnen und Schüler bei uns unterrichtet werden. Das Potenzial dafür ist in Hamburg sicher vorhanden. Vor allem, wenn man dabei nicht nur an Inkassounternehmen, sondern auch an Banken, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Großunternehmen mit eigener Forderungsabteilung denkt. Immerhin ist kluges Forderungsmanagement für jeden Betrieb essenziell für die Liquiditätssicherung. Wir wollen dabei den Weg über die Verbände einschlagen. Mit dem BDIU und seiner Akademie sind wir ja schon im Gespräch und nehmen regelmäßig an den Konferenzen teil. Im nächsten Schritt wollen wir an die Verbände der Leasinggesellschaften, der Banken, der Immobilien- und Versicherungsgesellschaften heran. Das braucht sicher noch ein wenig Vorlauf. Aber wir hoffen, dass der Effekt ab Sommer 2027 spürbar wird.

Stichwort Begrifflichkeit: Die Zusatzqualifikation hieß ja ursprünglich „Inkasso”. Dann wurde sie in „Forderungsmanagement” umbenannt. Ein sperriger Begriff…

Befeldt: Vor einiger Zeit wurde entschieden, dass der Begriff Inkasso nicht mehr in der Bezeichnung der Qualifikation genutzt werden sollte. Tatsächlich hat Inkasso ein schwieriges Image. Ob aber der Begriff „Forderungsmanagement“ besser ist? Immerhin ist er sehr sperrig und verrät nicht unbedingt beim ersten Hören, was er alles umfasst. Aber ehrlich gesagt kenne ich keinen richtig griffigen Begriff. Immerhin ist Forderungsmanagement breiter und schließt vor allem auch die Betriebe ein, die sich selbst um ihre Außenstände kümmern. Genau diese Breite brauchen wir, wenn wir neue Zielgruppen ansprechen. In der geänderten Verordnung steht jetzt auch: „Unternehmen, die im Bereich Forderungsmanagement tätig sind” – das öffnet die Tür.

Wie stellen Sie sich die Zusatzqualifikation in zwei Jahren vor?

Rezmer: Ich hoffe, dass durch die größeren Klassen mit Azubis aus unterschiedlichen Branchen ein besserer Austausch stattfindet. Dass die Leute merken, wie das in anderen Betrieben läuft – nicht nur im klassischen Inkasso, sondern auch in der Eigenbeitreibung, bei Banken, bei Versicherungen. Das macht den Unterricht lebhafter und verbreitert zudem die Karriereperspektive. Ich kann mir auch gut vorstellen, noch projektartiger zu arbeiten. Was hindert uns, einen anonymisierten Fall von A bis Z durchzuspielen und dabei auch mit der Praxis direkt in Kontakt zu kommen, indem wir vielleicht mal eine Amtsgerichtsverhandlung besuchen oder ein Gerichtsvollzieher aus seiner Praxis berichtet.

Befeldt: Wir denken auch über virtuelle Module nach, über Blended-Learning-Konzepte. Nicht für alles – sobald es kommunikativ und fallorientiert wird, ist Präsenz besser. Aber für bestimmte Inhalte könnte das funktionieren, gerade weil die Schule nicht zentral in Hamburg liegt und für manche Azubis die Anfahrt zu uns nach Harburg wirklich weit ist. Sagen wir es mal so: Grundsätzlich sind wir flexibel, solange wir den Lehrplan inhaltlich einhalten. Alles andere können wir als Schule frei gestalten.

Eine letzte Frage: Wie bleiben Sie fachlich auf dem Laufenden? Die regulatorische Landschaft im Forderungsmanagement ändert sich laufend – DSGVO, AI Act, die Inkasso-Regulierung…

Rezmer: Ich bekomme die Verbandszeitschrift des BDIU, da kann ich mir manches ansehen. Im Detail wird das schwieriger, weil ich als Lehrer kein Mitglied im Verband bin. Aber vielleicht kann auch der neue Blog das ein oder andere Wissensloch stopfen? Das wäre gut. Zudem wäre es hilfreich, wenn wir über die Deutsche Inkasso Akademie (DIA) in bestimmten Bereichen fortgebildet werden könnten. Wie wichtig das ist, habe ich selbst schon erlebt. Der Kurs mit der Rechtsausschussvorsitzenden Andrea Schweer war wirklich sehr hilfreich für mich. Und natürlich hilft Zugang zu Weißbüchern oder Stellungnahmen, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Befeldt: Wir vernetzen uns gerade stärker, das ist gut. Ich selbst werde jetzt den Fachkundelehrgang an der DIA absolvieren. Zudem haben wir zuletzt auch als Vortragende am virtuellen BDIU-Kongress teilgenommen. Auch das hilft bei der Vernetzung. Ich bin davon überzeugt, dass diese Vernetzung Früchte tragen wird – wir müssen nur dranbleiben. Und hier an der Schule wollen wir auch Dinge in Bewegung bringen. So wollen wir mittelfristig keine One-Man-Show mehr sein. Wenn ich den Fachkundelehrgang abgeschlossen habe, will ich auch als Unterrichtender in die Zusatzqualifikation mit einsteigen, so dass wir dann zwei Fachlehrer sind, die sich nötigenfalls auch einmal vertreten können. Das ist gut für die Organisation, aber auch für die Qualität – und für den fachlichen Austausch untereinander sowieso.